Rechtsleitfaden
Rechtliche Situation:
In Österreich ist das Behandeln und Begleiten im Sinne des energetischen Gleichgewichtes erlaubt (Gewerberecht/Ordnung).

Es versteht sich von selbst, dass Tätigkeiten die ausschließlich dem ärztlichen Berufsstand vorbehalten sind unterbleiben müssen.

Die energetischen Behandlungen dienen ausschließlich zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte. Sie werden im vorbeugenden, begleitenden und unterstützendem Sinne angewendet.
Sie ergänzen, aber ersetzen niemals eine ärztliche Konsultation.